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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Allgemeines |
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Alle Lieferungen erfolgen auf Grund nachstehender Bedingungen. Lieferungen und abweichenden im Einzelfall bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche und fernmündliche Absprachen sind unverbindlich. Sie bedürfen schriftlicher Bestätigung. |
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2. Angebote |
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Unsere Angebote sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Sie stellen daher in der Regel nur eine Aufforderung zu einem Verkaufsantrag des Kaufinteressenten dar. |
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3. Kaufabschlüsse |
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Ein Kaufvertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn ein Kaufvertrag des Käufers durch uns schriftlich bestätigt ist. Der Käufer ist vom Tage der Unterzeichnung an, vier Wochen lang an seine Bestellung gebunden. Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind. Soweit der Kaufvertrag von mehreren Käufern gestellt wird, haften sie als Gesamtschuldner. |
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4. Lieferzeit |
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Die vereinbarte Lieferzeit beginnt auch nach der Antragsaufnahme erst dann, wenn alle den Auftrag berührenden technischen Fragen mit dem Käufer geklärt sind. Zugesagte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Boykott, die die Betriebe des Verkäufers oder wichtiger Zulieferanten treffen, bei verspäteter Auslieferung von Rohmaterialien, Transporthindernissen und anderen Umständen, auf die der Verkäufer bzw. der Käufer keine Einwirkungsmöglichkeiten hat, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrage ganz oder teilweise zurücktreten. In solchen Fällen tritt weder für den Verkäufer Lieferverzug noch für den Käufer Annahmeverzug ein. Erfolgtdie Lieferung nicht zu dem vereinbarten Termin, so kann der Besteller nach Ablauf von zwei Monaten uns eine Nachfrist von vier Wochen mit der Erklärung setzen, dass er nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrage zurücktrete. Wir sind in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, dass der Käufer den Nachweis führen kann, dass für Ihn die teilweise Erfüllung des Vertrages bei vollständiger Würdigung unsere Lage und seiner eigenen Interessen unzumutbar ist. Der Käufer ist nur dann berechtigt, bei der Unmöglichkeit der Leistung oder Leistungsverzug von uns Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn uns für diese Umstände Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. |
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5. Preise |
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Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind in den Kaufpreisen Montagekosten nicht enthalten. |
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6. Versand |
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Der Verkauf erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Käufers. Wünscht der KÄufer Eil- oder Expressversand oder Versicherung, so gehen die Mehrkosten, unabhÄngig vom Lieferwert, zu Lasten des KÄufers. Die Gefahr eines Verlustes oder einer BeschÄdigung der Ware auf dem Transport, ebenso Einwirkungen gleich welcher Art von höherer Gewalt, Transsportsperren oder dergleichen gehen zu Lasten des Käufers. Der Transportweg wird ausschließlich vom Verkäufer bestimmt. |
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7. Mängelrüge |
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Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware hinsichtlich offensichtlicher Mängel als genehmigt. Gewährleistungsansprüche sind in diesen Fällen nach Fristablauf ausgeschlossen. Bei fristgerecht behobenen und begründeten Mängelrügen haben wir das Recht, eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Das Recht auf Wandlung und Minderung des Bestellers ist ausgeschlossen. Entscheiden wir uns im Falle rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge für die Nachbesserung, so gehen die damit verbundenen Kosten zu unseren Lasten. Hat jedoch der Käufer die mit einem Mangel behaftete Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung gebracht, so gehen die zusätzlichen Aufwendungen an Transport- und Wegekosten zu Lasten des Käufers. Der Kunde hat jedoch das Recht, bei Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufes zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, auch für Folgeschäden, sind ausgeschlossen, ausgenommen in den Fällen vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Im Falle grobfahrlässiger Vertragsverletzung ist die Haftung auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt. |
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8. Montage |
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Die Geräte sind von den örtlich zuständigen Installateuren anzuschliessen. Falls Installations- oder Nebenarbeiten mit Maurer- und Stemmarbeiten, Glaser- und Tischlerarbeiten usw. von unseren Monteuren durchgeführt werden und dabei Beschädigungen auftreten, so haften wir dafür nicht, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen trifft ein Verschulden in Form des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass der Ware eine von uns besonders zugesicherte Eigenschaft fehlt, haften wir den Käufer nur für das Erfüllungsinteresse, es sei denn, dass die Zusicherung der Eigenschaften gerade auch vor weitergehenden Folgeschäden schützen sollte. |
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9. Zahlungsbedingungen |
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Wenn keine anderen Zahlungsbedingen vereinbart worden sind, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserstellung netto Kasse zahlbar. Erfolgt Barzahlung oder Scheckeingang innerhalb nach Rechnungsdatum, gewähren wir 2% Skonto. Bei verspäteter Zahlung werden die von den Grossbanken jeweils berechneten Zinsen und Spesen gestellt, unter Vorbehalt aller weiteren Ansprüche. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungsbeträge zu verlagen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind dann ausgeschlossen, wenn der Gegenanspruch nicht demselben Vertrag entstammt. Ein Zurückbehaltungsrecht ist demnach nicht gegeben, wenn die beiderseitigen Leistungen nur im natürlichen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Tritt nach Vertragsabschluss in den Vermögenshältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die die Bezahlung des Kaufpreises gefährdet wird, so können wir Vorausleistung des Kaufpreises verlangen. |
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10. Eigentumsvorbehalt und sonstige Kaufpreissicherungen |
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Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamte Verbindlichkeit aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldo-Forderung. Die Verpfändung oder Sicherungsübertragung ist ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unsere Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware nur um gewöhnlichen Geschäftsverfahren zu veräußern. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt es hiermit schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenabreden an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, insbesondere auch über jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung in zweifacher Ausfertigung zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist solange befugt, die Forderung einzuziehen bis wir auf Grund eines Zahlungsverzuges oder einer Vermögensverschlechterung dieses untersagen. Eine Vermögensverschlechterung gilt dann als gegeben, wenn wir nach erfolgtem Kaufabschluss auf Grund einer Auskunft oder sonstiger Anzeichen eine solche billigenderweise annehmen können. Im Falle des Zahlungsverzuges oder der Vermögensverschlechterung sind wir berechtigt, zur Sicherung des Vorbehaltsgutes die sofortige Aushändigung der Ware zu verlangen. Der Käufer ist in keinem Fall berechtigt, gegen unsere Forderungen mit seinen Forderungen aufzurechnen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsforderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. |
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11. Erfüllungsort und Gerichtsstand |
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Erfüllungsort ist Springe. Für Rechtsstreitigkeiten ist deutsches Recht und unabhängig von der Höhe des Objektes nach unserer Wahl das Amtsgericht Springe zuständig. Die Vertragsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht. |
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